2-G am Sportplatz An der Windmühle ab dem 24.11.

2-G am Sportplatz An der Windmühle ab dem 24.11.

23.11.2021

Ab morgen gibt es erhebliche Auflagen bzgl. des Betretens unseres Platzes

Die ab dem 24.11.2021 geltende Corona Schutzverordnung des Landes NRW sieht für den organisierten Sport, unter den auch der Trainings- und Spielbetrieb des SV Burgaltendorf fällt gravierende Änderungen vor:

So darf nach §4 (2) die Einrichtungen, Tätigkeiten und Angebote unseres Vereins nur betreten, ausüben oder besuchen, wer

- vollständig geimpft ist (als vollständig Geimpfter derjenige, dessen zweite Corona Schutzimpfung mindestens zwei Wochen zurückliegt oder mit dem Präparat von Johnson&Johnson geimpft wurde),

- genesen ist,

- ungeimpft und ungenesen, aber maximal 15 Jahre alt ist,

- über ein ärztliches Attest verfügt, demzufolge aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden konnte. Der- oder diejenige muss in diesem Fall aber zusätzlich zum Attest einen negativen Nachweis eines Antigentests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR Tests (nicht älter als 48 Stunden) erbringen.

Die Verordnung gilt für alle Besucher des Sportplatzes an der Windmühle gleichermaßen, egal ob sie aktiv am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen oder nicht. Unsere Übungsleiter werden die Prüfung der Impfstatus der Mannschaften vornehmen, während der Verein stichprobenartig bei den Besuchern des Platzes prüfen wird.

Allen nicht geimpften oder genesenen Übungsleitern und Gästen (unter Berücksichtigung der oben genannten Ausnahmen) bleibt der Zutritt zum Sportplatz An der Windmühle bis auf Weiteres verwehrt.

Was die anstehenden Meisterschaftsspiele betrifft, so erwarten wir bis Ende der Woche eine Stellungnahme des Verbands.

Unsere persönliche Einschätzung ist im Übrigen nicht, dass der Verband die Saison unterbrechen wird. Es wäre also ausdrücklich verfrüht, auf einen Abbruch zu spekulieren und das Training einzustellen.

Sollte der Spielbetrieb am Wochenende stattfinden, werden die Zertifikate der Gäste am Eingang mit Hilfe der CovPass Check App geprüft. Bringt daher bitte auch Euren Personalausweis mit.

Sollte kein digitaler Impfausweis vorliegen, dann bringt eben den Impfausweis mit.

Der Vorstand

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